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   VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454   

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https://dejure.org/2010,72314
VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454 (https://dejure.org/2010,72314)
VG München, Entscheidung vom 13.01.2010 - M 6b E 09.5454 (https://dejure.org/2010,72314)
VG München, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - M 6b E 09.5454 (https://dejure.org/2010,72314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorläufige Feststellung von einer tschechischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD Gebrauch zu machen;Deutscher Wohnsitz;Ersterwerb einer Fahrerlaubnis im europäischen Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Sowohl der Europäische Gerichtshof (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C 329/06 und C 343/06 RdNr. 72, C 334/06 - C 336/06 RdNr. 69, C 225/07 RdNrn. 35 - 37) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.12.2008, BVerwG 3 C 38.07) wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. vom 22.6.2009, 11 CS 09.1089) gehen davon aus, dass es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. Aufnahmemitgliedstaat) ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde.
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Sowohl der Europäische Gerichtshof (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C 329/06 und C 343/06 RdNr. 72, C 334/06 - C 336/06 RdNr. 69, C 225/07 RdNrn. 35 - 37) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.12.2008, BVerwG 3 C 38.07) wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. vom 22.6.2009, 11 CS 09.1089) gehen davon aus, dass es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. Aufnahmemitgliedstaat) ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Sowohl der Europäische Gerichtshof (vgl. EuGH vom 26.6.2008, Az.: C 329/06 und C 343/06 RdNr. 72, C 334/06 - C 336/06 RdNr. 69, C 225/07 RdNrn. 35 - 37) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 11.12.2008, BVerwG 3 C 38.07) wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. vom 22.6.2009, 11 CS 09.1089) gehen davon aus, dass es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union (der sog. Aufnahmemitgliedstaat) ablehnen kann, die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis grundsätzlich ergibt, wenn sich auf der Grundlage von Angaben im Führerschein selbst oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden, unbestreitbaren Informationen feststellen lässt, dass die in Art. 7 Abs. 1 b der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein vom 29. Juli 1991 aufgestellte Wohnsitzvoraussetzung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins nicht erfüllt war, und der Aufnahmemitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet auf den Inhaber dieses Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs einer früheren Fahrerlaubnis angewendet hat, ehe die ausländische EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde.
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Auf die Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Entscheidung vom 18.6.2009, Az.: 2 B 255/09) wird insoweit insbesondere verwiesen.
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878

    Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Oktober 2009, 11 CS 09.1878 (RdNr. 15) zu Recht ausführt, sieht die Richtlinie demgegenüber bei einer alleinigen Missachtung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie durch den Ausstellerstaat eine derartige Reaktionsmöglichkeit des Aufnahmestaats jedoch nicht vor.
  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089

    Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt Beschl. vom 22.6.2009, 11 CE 09.1089) ist ein Antrag nach § 123 VwGO, mit dem der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis die vorläufige Feststellung seiner Fahrberechtigungen im Inland begehrt, nur dann nicht zulässig, wenn gegen den Rechtsschutzsuchenden bereits ein belastender, sofort vollziehbarer Verwaltungsakt erlassen wurde, gegen den er mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO vorgehen kann, sofern sich im Sofortvollzugsverfahren die Frage der Gültigkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet zumindest als Vorfrage stellt.
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 11 CS 09.1379

    Sofortige Vollziehbarkeit der Aufforderung zur Vorlage eines tschechischen

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Selbst wenn es sich bei dem vorliegenden Schreiben um einen Verwaltungsakt handeln sollte, so wäre ein Widerspruchsverfahren nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschl. vom 13.8.2009, 11 CS 09.1379) unzulässig, da es sich insoweit nicht um eine personenbezogene Prüfungsentscheidung i.S.v. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 AGVwGO handelt.
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.1922

    Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis; tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung

    Auszug aus VG München, 13.01.2010 - M 6b E 09.5454
    Das Gericht hat in einem vergleichbaren Verfahren (Urt. vom 13.11.2009, M 6 b K 09.1922) entschieden, dass dies eine zwingende Voraussetzung für eine Nichtanerkennungsbefugnis des Aufnahmestaates ist.
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